- abmüßigen
- ∙ạb|mü|ßi|gen <sw. V.; hat: a) sich vorübergehend (von jmdm., einer Beschäftigung) freimachen, lösen: Es sind Personen bei ihm, von denen er sich keinen Augenblick a. kann (Lessing, Emilia Galotti IV, 5); b) als freie Zeit abringen, für sich gewinnen: dass er nur auf den Augenblick warte, den er seinen Geschäften würde a. können, um ihr seine Ehrerbietigkeit zu bezeugen (Kleist, Marquise 252).
Universal-Lexikon. 2012.